Zu der Abnahme,
die wir Ihnen anbieten, erstellen wir ein Gutachten.
Des weiteren prüfen wir auf Wunsch ein Gewerk auf Mängel und
stellen ein Gutachten darüber aus.
Wir
übernehmen die Überprüfung von
Krananlagen vor der ersten
Inbetriebnahme gemäß BG-Grundsätzen
„Prüfung von Kranen“ (BGG 905 / ZH
1/27) an: